Unter dem Oberbegriff Verwaltungsrecht werden alle Rechtssachen mit Bezug zur öffentlichen Verwaltung erfaßt.
Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich von der Beratung über die vorgerichtliche Vertretung im Verwaltungsverfahren bis hin zur Prozeßführung. Soweit erforderlich, vertreten wir Sie vor allen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten der Länder und vor dem Bundesverwaltungs-gericht.
Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen, aber auch Behörden und/oder Anstalten des öffentlichen Rechts.