Das Arbeitsstrafrecht bzw. Arbeitsschutzstrafrecht ist ein eigenständiger und höchst komplexer Teilbereich des Wirtschaftsstrafrechts.
Da sich die zentralen Normen des Arbeitsstrafrechts an den Arbeitgeber wenden, kann auch vom Arbeitgeberstrafrecht als Unterfall des Unternehmenstrafrechts gesprochen werden.
Um derartige Sachverhalte überhaupt bearbeiten zu können, bedarf es fundierter Spezialkenntnisse im Bereich
Durch die Schnittstellen zum
sind hier ebenfalls fundierte Rechtskenntnisse unerlässlich.
Dabei müssen aber auch die Besonderheiten der jeweiligen Branche berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund wird auch deutlich, warum unsere Arbeit oft erst dort beginnt, wo andere die Akte bereits geschlossen haben. Erst wenn Verantwortlichkeiten und Verantwortungsbereiche klar herausgearbeitet wurden, lassen sich Verteidigungsstrategien entwickeln.
Dafür setzen wir uns ein! Tag für Tag!
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