Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für mehrere 100.000 Autofahrer und anderer Verkehrsteilnehmer Ärger mit der Polizei und Gerichten.
Oftmals ist der zumindest zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weiterreichenden Folgen für den Betroffenen verbunden. Zu denken ist bspw. an den Verlust des Arbeitsplatzes.
Diese und andere - u.U. existenziellen - Rechtsfolgen, aber auch die Schwierigkeit und Komplexität der Rechtsmaterie des straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidirgkeitsrechts führen mitunter zur Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen.
Nur Ihr Rechtsanwalt, der die "Fallstricke" im straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren tatsächlich kennt, kann entsprechende Verteidigungsstrategien entwickeln und zur richtigen Wahrheitspfindung verhelfen.
Wir vertreten Sie kompetent und zielgerichtet in Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und in Gerichtsverfahren jeglicher Art.
Nach Erhalt eines Anhörungsbogen oder eines Bußgeldbescheids nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.
Im Rahmen einer persönlichen bzw. telefonischen Beratung werden wir die weitere Vorgehensweise erörtern und zeitnahe Akteneinsicht nehmen.
Zuvor sollten daher keine Angaben zur Sache gemacht werden.
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